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VG Bremen, 02.11.2006 - 5 V 2916/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 02.11.2006 - 5 V 2916/06
- OVG Bremen, 03.11.2006 - 1 B 416/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen …
Auszug aus VG Bremen, 02.11.2006 - 5 V 2916/06
Eine Beschränkung der angemeldeten Versammlung kommt in Betracht, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Versammlungsbehörde wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und ggf. trotz Heranziehung externer Polizeikräfte zum Schutz der angemeldeten Versammlung nicht in der Lage wäre; eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht allerdings nicht (vgl. zum Ganzen: BVerfG, B. v. 10.5.2006, 1 BvQ 14/06 m.w.N.).
- OVG Bremen, 03.11.2006 - 1 B 416/06
Verbot einer Demonstration der NPD - Versammlungsverbot; polizeilicher Notstand
OVG: 1 B 416/06 (VG: 5 V 2916/06) Sth.